Förderungen für Landwirtschaft 2027: Der Überblick für Tierhalter und Betriebe
Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb führt oder Tiere hält, steht 2027 an einem wichtigen Punkt: Die aktuelle EU-Förderperiode läuft aus, mehrere Programme werden angepasst und einige Fristen enden. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen sachlichen Überblick über die Förderungen für Landwirtschaft 2027, von den Direktzahlungen bis zur investiven Stallbauförderung. So erkennen Sie leichter, welche Instrumente für Ihren Hof, Stall oder Ihre Weide relevant sein können.
Dieser Beitrag erklärt ausführlich:
- wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bis Ende 2027 aufgebaut ist
- welche Direktzahlungen und Tierprämien es in der ersten Säule gibt
- was Konditionalität und Öko-Regelungen für Betriebe bedeuten
- wie das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) den Stallbau unterstützt
- welche Unterschiede es zwischen den Bundesländern gibt
- warum das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung ausläuft
- was der Übergang vom Bundesprogramm zum AFP für Schweineställe bedeutet
- wie der Ausblick auf die GAP-Reform ab 2028 aussieht
GAP als Rahmen der Förderungen für Landwirtschaft 2027
Die Grundlage nahezu aller Fördermittel bildet die Gemeinsame Agrarpolitik der EU, kurz GAP. Die derzeitige Förderperiode ist zum 1. Januar 2023 gestartet und läuft voraussichtlich bis Ende 2027. Das Jahr 2027 markiert damit das letzte volle Jahr dieser Periode, bevor eine neue Reform greift. Für Betriebe ist das insofern bedeutsam, als sich einzelne Bedingungen und Programme in dieser Übergangsphase verändern.
Für Deutschland umfasst der GAP-Strategieplan in der Periode 2023 bis 2027 EU-Fördermittel im Umfang von rund 30 Milliarden Euro. Der Großteil davon, rund 22 Milliarden Euro, entfällt auf die erste Säule mit der Einkommensgrundstützung, den Direktzahlungen und den Sektorprogrammen. Knapp acht Milliarden Euro entfallen auf die zweite Säule, die von den Bundesländern umgesetzt wird.
Die zwei Säulen im Überblick
Die GAP ist in zwei Säulen gegliedert. Die erste Säule umfasst die Direktzahlungen, die landwirtschaftliche Betriebe unmittelbar unterstützen. Die zweite Säule, der ELER, ist auf die Stärkung ländlicher Regionen ausgerichtet. Während die erste Säule vor allem flächen- und teils tierbezogen wirkt, finanzieren die Länder aus der zweiten Säule unter anderem investive Maßnahmen, zu denen häufig auch der Stallbau zählt.
Direktzahlungen und Tierprämien in der ersten Säule
Die erste Säule wird über den EGFL finanziert. Sie enthält mehrere Bausteine, die für unterschiedliche Betriebstypen relevant sind. Dazu gehört die Einkommensgrundstützung als flächenbezogene Basiszahlung ebenso wie eine Umverteilungsprämie, die kleinere und mittlere Betriebe zusätzlich unterstützen soll.
Speziell für den Nachwuchs gibt es eine Förderung für Junglandwirte. Für Tierhalter besonders interessant sind die gekoppelten Tierprämien: Sie werden für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen gewährt und knüpfen damit direkt an die gehaltenen Tiere an. Wer entsprechende Bestände hält, sollte prüfen, ob und in welchem Umfang diese Prämien für den eigenen Betrieb infrage kommen.
Konditionalität als Voraussetzung
Die Direktzahlungen sind an die sogenannte Konditionalität geknüpft. Diese umfasst die Grundanforderungen der Betriebsführung, kurz GAB, sowie die GLÖZ-Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen. Werden die Grundanforderungen nicht erfüllt, kommt es zu Abzügen bei der Auszahlung der Direktzahlungen. Diese Sanktionen können die tatsächlich ausgezahlte Summe spürbar mindern. Im Jahr 2025 wurde zusätzlich die soziale Konditionalität eingeführt, sodass auch soziale Standards eine Rolle spielen.
Öko-Regelungen als freiwilliger Baustein
Ein wesentliches Merkmal der laufenden Periode sind die Öko-Regelungen, auch Eco-Schemes genannt. In der Förderperiode von 2023 bis 2027 wurden 23 Prozent der Direktzahlungsmittel aus der ersten Säule in diese Öko-Regelungen gesteckt. Erstmals ist damit ein nennenswerter Anteil der Gelder aus der ersten Säule an konkrete, freiwillige Leistungen gebunden, die überwiegend dem Schutz der Biodiversität dienen. Betriebe können durch die Teilnahme an solchen freiwilligen Maßnahmen zusätzliche Zahlungen erhalten.
Investive Stallbauförderung über das AFP
Neben den Direktzahlungen ist für viele Tierhalter die investive Förderung zentral, insbesondere beim Stallbau. Das wichtigste Instrument hierfür ist in vielen Bundesländern das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, kurz AFP. Es unterstützt investive Vorhaben mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Finanziert wird das AFP kofinanziert aus EU-Mitteln und nationalen Mitteln von Bund und Land, eingebettet in die GAP-Periode 2023 bis 2027.
Ein zentraler Grundsatz beim AFP ist die Ausrichtung auf besonders tiergerechte Haltung. Viele Bundesländer knüpfen die Förderung an Kriterien, die in der AFP-Anlage 1 beschrieben sind. Wer diese Anforderungen nicht einhält, muss in mehreren Ländern mit einer Ablehnung des Antrags rechnen. Da das AFP von den Bundesländern umgesetzt wird, unterscheiden sich Fördersätze und Bedingungen je nach Standort teils erheblich.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen kann für Stallbauinvestitionen nach AFP-Anlage 1, also nach den Kriterien der besonders tiergerechten Haltung, ein Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Dieser Zuschussprozentsatz gilt ab einschließlich 2026 einheitlich für alle Tierarten. Stallbauinvestitionen, welche die Kriterien nach der AFP-Anlage 1 nicht einhalten, erhalten im Rahmen des AFP keine Bewilligung.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein beträgt der Zuschuss für Stallbaumaßnahmen in eine besonders tiergerechte Haltung nach Anlage 1 20 Prozent. Zusätzlich gibt es ein Auswahlverfahren: Anhand der Auswahlkriterien muss ein Förderantrag eine Mindestpunktzahl von drei erreichen. Anträge mit weniger als drei Punkten werden abgelehnt. Eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags ist hier also besonders wichtig.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat seine Struktur ab 2026 vereinfacht. Die besonderen Anforderungen für alle Tierarten, die bisher in zwei Stufen mit Basis- und Premiumanforderungen unterschieden wurden, sind in eine Kategorie zusammengefasst worden. Eine Stallbauförderung unter Einhaltung der Basisanforderungen wird zukünftig nicht mehr angeboten. Gleichzeitig wird der Fördersatz für Maßnahmen zur Vorsorge gegenüber Witterungsrisiken erhöht. Dazu zählen etwa Hagelschutz, Frostschutzberegnung oder Bewässerung bei Trockenheit. Der Fördersatz für solche Maßnahmen steigt von 20 auf 30 Prozent.
Niedersachsen
In Niedersachsen zeigt das Antragsverfahren, wie begehrt die Mittel sind. Das Verfahren für 2026 begann am 9. März 2026 und endete am 23. März 2026. Eingegangen sind 150 Anträge mit Mitteln von insgesamt knapp 24 Millionen Euro, während rund 19 Millionen Euro zur Verfügung standen. Die Nachfrage übertraf also das Budget. Für das Antragsverfahren 2027 hat das niedersächsische Ministerium bereits Hinweise für geplante Änderungen der Richtlinie herausgegeben. Wer für 2027 plant, sollte diese Anpassungen im Blick behalten.
Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung läuft aus
Ein weiteres Instrument ist das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung, kurz BUT. Damit können Landwirte eine Förderung für tiergerechtere Stallneu- und Stallumbauten erhalten, etwa für Zugang zu Außenklima, Auslauf oder eine Umstellung auf Bio. Zusätzlich können auch die laufenden Mehrkosten in Teilen bezuschusst werden. Inhaltlich konzentriert sich das Bundesprogramm auf die Schweinehaltung.
Gestaffelte Fördersätze
Die investive Förderung für Stallneu- oder Stallumbauten ist im Bundesprogramm nach der Investitionssumme gestaffelt. Wer bis zu 500.000 Euro investiert, erhält eine Förderung von 60 Prozent der Gesamtbausumme. Darüber hinausgehende Investitionen bis zwei Millionen Euro werden mit 50 Prozent gefördert, weitere Investitionen bis zu fünf Millionen Euro mit 30 Prozent. Der Fördersatz sinkt also mit steigender Investitionshöhe.
Fristen und Voraussetzungen
Das Bundesprogramm läuft aus. Die letzte Antragstellung ist zum 31. August 2026 möglich, die Bescheidung erfolgt bis Ende 2026. Die Projektlaufzeit darf maximal 24 Monate betragen, also längstens bis Ende 2028. Ursprünglich war eine frühere Frist vorgesehen, die dann auf Wunsch vieler Landwirte um vier Monate vom 30. April 2026 auf den 31. August 2026 verlängert wurde. Als Grund wurde die Dauer der bau- und umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren genannt.
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland. Sie halten die investiven Premiumanforderungen ein und gewährleisten dies in mindestens einem der Haltungsbereiche vollständig. Zudem müssen sie die geförderten Anlagen zweckentsprechend mindestens zwölf Jahre betreiben. Grundvoraussetzung ist außerdem ein durch eine sachverständige Person erstelltes Vorhabenkonzept. Bei Photovoltaik gilt eine Besonderheit: Die Förderung einer PV-Anlage muss mit einem Um- oder Neubaukonzept mindestens einer Haltungseinrichtung einhergehen. Ein Antrag nur für eine PV-Anlage ist nicht möglich.
Übergang vom Bundesprogramm zum AFP für Schweineställe
Für Betriebe mit Schweinehaltung ist der Übergang zwischen den Programmen besonders wichtig. Wegen der Bundes-Richtlinie zum Umbau der Tierhaltung war die Förderung von Stallbauten für die Schweinehaltung im AFP seit dem 1. März 2024 grundsätzlich ausgesetzt, und zwar bis zum 31. August 2026. In dieser Zeit war das Bundesprogramm der zentrale Weg für entsprechende Investitionen.
Ab dem 1. September 2026 ändert sich die Lage: Stallbauinvestitionen können dann wieder vollumfänglich über das AFP gefördert werden. Die zuvor ausgesetzte Förderung besonders tiergerechter Schweineställe im AFP wird nach dem vorzeitigen Ende des Bundesprogramms wieder aktiviert. Dieser Übergang wurde beispielsweise für Baden-Württemberg beschrieben und gilt in ähnlicher Form auch in weiteren Ländern. Für die Planung im Jahr 2027 bedeutet das: Wer bei Schweineställen bislang auf das Bundesprogramm gesetzt hat, sollte prüfen, wie sich das AFP als Alternative eignet.
Ausblick: GAP-Reform ab 2028
Da die laufende Periode Ende 2027 endet, lohnt ein Blick auf die geplante Reform ab 2028. Der Entwurf für eine Positionierung des EU-Parlaments zur GAP-Reform für die nächste Förderperiode nimmt bereits Gestalt an. Diskutiert werden dabei deutliche Veränderungen beim Budget.
So soll der bisherige EU-Agrarhaushalt von rund 375 Milliarden Euro für die laufende Periode in der neuen Förderperiode 2028 bis 2034 auf ein Mindestbudget von 300 Milliarden Euro für Flächenprämien sinken. Das entspricht einer Kürzung von etwa 20 Prozent. Gleichzeitig soll das eigenständige GAP-Budget abgeschafft werden. Für Betriebe kann das bedeuten, dass sich die Rahmenbedingungen der Förderung mittelfristig verändern. Die Diskussion ist zum aktuellen Stand jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass sich Details je nach weiterem Verlauf noch ändern können.
FAQ: Förderungen für Landwirtschaft 2027
Bis wann läuft die aktuelle GAP-Förderperiode?
Die derzeitige Förderperiode ist am 1. Januar 2023 gestartet und läuft voraussichtlich bis Ende 2027. Das Jahr 2027 ist damit das letzte volle Jahr dieser Periode. Danach folgt eine neue Reform, deren Rahmen sich aktuell noch in der Abstimmung befindet.
Welche Tierprämien gibt es in der ersten Säule?
In der ersten Säule werden gekoppelte Tierprämien für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen gewährt. Sie knüpfen direkt an die gehaltenen Tiere an. Ob und in welchem Umfang diese Prämien für Ihren Betrieb infrage kommen, hängt von den jeweiligen Beständen und den geltenden Bedingungen ab.
Was ist das AFP und wofür wird es genutzt?
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, kurz AFP, ist in vielen Bundesländern das zentrale Instrument, um investive Vorhaben mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu unterstützen. Häufig geht es dabei um den Stallbau. Finanziert wird das AFP aus EU-Mitteln sowie nationalen Mitteln von Bund und Land. Umgesetzt wird es von den Bundesländern, weshalb sich die Bedingungen je nach Standort unterscheiden.
Warum unterscheiden sich die Fördersätze zwischen den Bundesländern?
Das AFP wird von den Ländern umgesetzt, die eigene Richtlinien und Fördersätze festlegen. So kann der Zuschuss für Stallbau nach Anlage 1 in Nordrhein-Westfalen ab 2026 bei 35 Prozent liegen, in Schleswig-Holstein hingegen bei 20 Prozent. Auch Auswahlverfahren, etwa eine Mindestpunktzahl, und die genauen Anforderungen können je nach Land verschieden sein.
Bis wann kann ich das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung nutzen?
Das Bundesprogramm läuft aus. Die letzte Antragstellung ist zum 31. August 2026 möglich, die Bescheidung erfolgt bis Ende 2026. Die Projektlaufzeit darf maximal 24 Monate betragen, also längstens bis Ende 2028. Die ursprüngliche Frist wurde auf Wunsch vieler Landwirte um vier Monate verlängert, weil Genehmigungsverfahren häufig viel Zeit in Anspruch nehmen.
Welche Voraussetzungen gelten für das Bundesprogramm?
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland. Sie müssen die investiven Premiumanforderungen einhalten und dies in mindestens einem Haltungsbereich vollständig gewährleisten. Zudem sind die geförderten Anlagen mindestens zwölf Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Erforderlich ist außerdem ein Vorhabenkonzept, das eine sachverständige Person erstellt.
Was ändert sich für Schweineställe ab September 2026?
Die Förderung von Stallbauten für die Schweinehaltung war im AFP seit dem 1. März 2024 bis zum 31. August 2026 grundsätzlich ausgesetzt. Ab dem 1. September 2026 können Stallbauinvestitionen wieder vollumfänglich über das AFP gefördert werden. Die zuvor ausgesetzte Förderung besonders tiergerechter Schweineställe wird nach dem vorzeitigen Ende des Bundesprogramms wieder aktiviert.
Kann ich eine PV-Anlage allein über das Bundesprogramm fördern lassen?
Nein. Die Förderung einer PV-Anlage muss im Bundesprogramm mit einem Um- oder Neubaukonzept mindestens einer Haltungseinrichtung einhergehen. Ein Antrag, der sich ausschließlich auf eine PV-Anlage bezieht, ist nicht möglich.
Wie sieht der Ausblick auf die GAP nach 2027 aus?
Für die Periode ab 2028 wird eine Reform vorbereitet. Nach den bisherigen Überlegungen soll das Budget für Flächenprämien auf ein Mindestbudget von 300 Milliarden Euro für die Jahre 2028 bis 2034 sinken, was einer Kürzung von etwa 20 Prozent gegenüber der laufenden Periode entspricht. Zudem soll das eigenständige GAP-Budget abgeschafft werden. Die endgültige Ausgestaltung steht jedoch noch nicht fest.
Worauf sollte ich bei der Planung für 2027 achten?
Prüfen Sie frühzeitig, welche Programme für Ihren Betrieb infrage kommen, und beachten Sie die jeweiligen Fristen und Anforderungen. Für Niedersachsen wurden bereits Hinweise auf geplante Richtlinienänderungen für das Antragsverfahren 2027 veröffentlicht. Da sich sowohl das AFP als auch die künftige GAP verändern, kann es sinnvoll sein, Investitionen und Anträge rechtzeitig vorzubereiten.
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