Pferdebedarf für Hof, Stall und Weide: Der große Ratgeber

Hof und Stall
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Pferdebedarf für Hof, Stall und Weide: Der große Ratgeber

Der Bedarf rund um die Pferdehaltung nimmt spürbar zu, und mit ihm die Fragen von Haltern, die ihren Stall, ihre Weide und die Ausstattung tierschutzkonform gestalten möchten. Dieser Ratgeber zum Thema Pferdebedarf bündelt die wichtigsten Anforderungen an Haltung, Bewegung, Weide und Kennzeichnung. So erhalten Sie eine praxisnahe Orientierung, worauf es bei einer pferdegerechten Ausstattung wirklich ankommt.

Dieser Beitrag erklärt ausführlich:

  • welche rechtlichen Grundlagen und Leitlinien für die Pferdehaltung gelten
  • welche Maße für Boxen und die Einzelhaltung empfohlen werden
  • worauf es bei Gruppen- und Laufstallhaltung ankommt
  • wie groß Auslauf- und Weideflächen bemessen sein sollten
  • welchen Witterungsschutz Pferde auf der Weide brauchen
  • wie eine sichere und tierschutzkonforme Einzäunung aussieht
  • was bei Fütterung, Wasserversorgung und Einstreu zu beachten ist
  • welche Pflichten es bei Kennzeichnung und Equidenpass gibt

Rechtlicher Rahmen und Leitlinien beim Pferdebedarf

Anders als bei manch anderen Tierarten gibt es beim Pferd keine eigenständigen Verordnungen oder Gesetze, die zusätzlich zum Tierschutzgesetz die Haltung im Detail regeln. Maßgeblich sind daher das Tierschutzgesetz sowie die einschlägigen Leitlinien. Wer seinen Pferdebedarf plant, orientiert sich in der Praxis vor allem an diesen fachlichen Vorgaben.

Die zentrale Grundlage bilden die vom BMEL veröffentlichten Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten. Sie wurden erstmals 1995 und nach einer Überarbeitung 2009 herausgegeben und sollen den aktuellen Wissensstand einer pferdgerechten und tierschutzkonformen Haltung abbilden. Vor Gericht werden sie als Sachverständigengutachten akzeptiert.

Wichtig ist die richtige Einordnung: Leitlinien sind keine Rechtsnormen und damit nicht rechtlich bindend. Sie haben auch nicht den Charakter von Verwaltungsrichtlinien, sondern dienen als Orientierungs- und Auslegungshilfe bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Trotz dieser rechtlichen Einordnung besitzen sie in der Praxis große Bedeutung, denn Veterinärämter orientieren sich bei Kontrollen an ihnen.

Wird ein Verstoß festgestellt, kann die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen, um den Verstoß zu beseitigen und künftige Verstöße zu vermeiden. In schwerwiegenden Fällen können Tiere dem Halter gänzlich weggenommen und zugleich ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden. Wer seinen Pferdebedarf sorgfältig plant, schafft damit auch die Basis, um bei behördlichen Kontrollen gut aufgestellt zu sein.

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Boxenmaße und Ausstattung bei der Einzelhaltung

Bei der Einzelhaltung in der Box ist die Größe ein zentraler Punkt. Die Leitlinien nennen eine Grundformel: Die Fläche einer Einzelbox soll mindestens dem Wert (2 × Widerristhöhe)² entsprechen, wobei die schmale Seite mindestens das 1,5-Fache der Widerristhöhe messen sollte. Für ein Großpferd mit einer Widerristhöhe von 170 cm ergibt sich daraus eine Mindestgröße von 12 m² für die Box. Die in den Leitlinientabellen genannten Werte beziehen sich einheitlich auf ein Pferd mit einer Widerristhöhe von 1,70 m.

Auch die Deckenhöhe spielt eine Rolle. Bei Stallneubauten für Großpferde sollte sie mindestens das 1,5-Fache der Widerristhöhe betragen, also rund 2,70 m oder mehr. Bei Gruppenhaltung ist in der Regel eine höhere Decke erforderlich.

Sozialkontakt in der Box

Pferde sind soziale Tiere, deshalb sollte ihnen auch in der Boxenhaltung mindestens Hör-, Sicht- und Geruchskontakt zu Artgenossen ermöglicht werden. Umsetzen lässt sich das zum Beispiel durch nur halbhoch geschlossene Boxenwände, durch Fenster oder durch die Möglichkeit, von der Box aus einen Paddock zu nutzen. Diese Punkte gehören zum grundlegenden Pferdebedarf, der über die reine Fläche hinausgeht.

Böden und Haltungssysteme

Die dauerhafte Ständer- oder Anbindehaltung ist unter Tierschutzgesichtspunkten abzulehnen. Für Fohlen und Jungpferde gilt sie als tierschutzwidrig. Noch bestehende Stallungen mit Ständerhaltung sollten baldmöglichst zu pferdegerechten Aufstallungssystemen umgebaut werden. Auch die Haltung auf Spaltenböden ist nicht pferdegerecht und sollte vermieden werden.

Gruppen- und Laufstallhaltung

Die Gruppenhaltung entspricht dem Sozialverhalten von Pferden in besonderem Maße. Für die Bemessung der Liegeflächen gelten je nach System unterschiedliche Werte. Bei Gruppenhaltung ohne permanenten Zugang zum Auslauf sollte je Pferd mindestens eine Fläche von (2 × Widerristhöhe)² zur Verfügung stehen. Bei einem Gruppenlaufstall mit ständigem Zugang zum Auslauf werden mindestens 3 × Widerristhöhe² je Pferd empfohlen.

Für die Fütterung im Laufstall spielen Fressstände eine wichtige Rolle. Ihre Länge sollte mindestens das 1,8-Fache der Widerristhöhe betragen, die Höhe der Trennwände mindestens das 1,3-Fache. So können auch rangniedrige Tiere in Ruhe fressen.

Besonders zu beachten ist die Haltung von Jungpferden: Nach den Leitlinien müssen Jungpferde bis zu einem Alter von 30 Monaten in Gruppen gehalten werden. Abweichungen davon sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Wer den Pferdebedarf für Jungtiere plant, sollte diese Vorgabe von Beginn an berücksichtigen.

Auslauf und Bewegung als zentraler Pferdebedarf

Bewegung ist für die Gesundheit von Pferden unverzichtbar. Der Grundsatz ist eindeutig: Mangelnde Bewegung macht Pferde auf Dauer krank. Deshalb gehört ausreichend Auslauf zum Kern eines durchdachten Pferdebedarfs.

Für die freie Bewegung nennen die Leitlinien konkrete Mindestwerte. Eine Auslauffläche muss für bis zu zwei Pferde mindestens 150 m² groß sein. Für jedes zusätzliche Pferd sind weitere 40 m² erforderlich. Empfohlen wird eine rechteckige oder runde Form der Fläche.

Grundsätzlich gilt: Je größer die Fläche, desto besser. Als praxisnahe Empfehlung werden Auslaufflächen von etwa 10 × 30 m genannt. Eine solche längliche Gestaltung kommt dem natürlichen Bewegungsdrang der Pferde entgegen und lädt zum Traben ein.

Weide und Grünland richtig planen

Die Weide bietet Pferden nicht nur Bewegung, sondern auch die Nahrungsgrundlage, an die sie von Natur aus angepasst sind. Das spezifische Futteraufnahmeverhalten des Pferdes ist auf eine lange Fresszeit von über zwölf Stunden pro Tag ausgelegt und ermöglicht eine selektive Nahrungsaufnahme. Grünland kommt diesem Bedürfnis entgegen.

Für die Planung der Fläche ist der Weideflächenbedarf ein wichtiger Anhaltspunkt. Als Orientierung wird pro Pferd und Weidetag mindestens 1 Ar, also 100 m², genannt. Auf dieser Grundlage lässt sich abschätzen, wie viel Grünland ein Betrieb je nach Bestand vorhalten sollte.

Auch die Form der Koppel wirkt sich aus. Eine eher längliche Gestaltung kommt dem Bewegungsdrang der Pferde entgegen und mindert das Ausmaß an Trittschäden. Tote oder spitze Winkel sollten vermieden werden.

Witterungsschutz auf der Weide

Eine reine Weidehaltung ist nur dann erlaubt, wenn ein natürlicher oder künstlicher Witterungsschutz zur Verfügung steht. Ein solcher Unterstand muss Schutz vor Regen, Wind und extremer Sonneneinstrahlung bieten. Sowohl der Schutz als auch das Wasser müssen für alle Herdenmitglieder erreichbar und ausreichend groß bemessen sein. Entscheidend ist, dass sich auch das rangniedrigste Tier unterstellen und trinken kann.

Bei größeren Pferdegruppen sind mehrere kleine Unterstände einem einzelnen großen Unterstand vorzuziehen. So wird die Zugänglichkeit auch für rangniedrige Tiere sichergestellt und Konflikte um den geschützten Platz werden verringert.

Zaun und Einzäunung: sicherer Pferdebedarf für die Weide

Ein guter Zaun ist ein zentraler Bestandteil des Pferdebedarfs für die Weide. Die Einzäunung muss gut sichtbar, stabil und möglichst ausbruchsicher sein. Nur so lässt sich verhindern, dass Pferde die Fläche verlassen oder sich verletzen.

Bei den Materialien gibt es klare Grenzen: Stacheldraht und Knotengitter sind als alleinige Einzäunung tierschutzwidrig und in der Pferdehaltung verboten. Für die Einzäunung sollten daher geeignete, gut sichtbare Materialien gewählt werden.

Als Orientierung für den Aufbau gelten die Empfehlungen zu den Zaunmaßen. Der Abstand zwischen den Pfählen sollte 2,60 m bis maximal fünf Meter betragen. Jeder Zaun benötigt zwischen zwei und vier Querabgrenzungen, deren Abstände zwischen 40 und 70 Zentimetern zueinander liegen. So entsteht eine übersichtliche und stabile Begrenzung, die dem Pferd deutlich signalisiert, wo die Grenze verläuft.

Fütterung, Wasser und Einstreu

Zu einem tierschutzkonformen Pferdebedarf gehört eine bedarfsgerechte Versorgung mit Futter und Wasser. Die Haltungsleitlinien empfehlen, den Pferden mindestens zwölf Stunden am Tag Zugang zu rohfaserreichem Futter zu bieten. Zudem sollte, sooft wie möglich, Weidegang oder Auslauf ermöglicht werden.

Auch der Zugang zu sauberem Wasser ist vorgeschrieben. Besonders auf Ganztagsweiden ist eine verlässliche Wasserversorgung notwendig, damit alle Tiere jederzeit trinken können. Wie beim Witterungsschutz gilt: Die Tränke muss für die gesamte Herde erreichbar und ausreichend dimensioniert sein.

Bei der Einstreu kommt es auf die Qualität an. Verwendbar sind zum Beispiel Langstroh, Strohhäcksel sowie Hobel- oder Sägespäne. Diese Materialien müssen trocken und gesundheitlich unbedenklich sein. Schimmelige, stark staubende oder giftige Materialien dürfen nicht verwendet werden, da sie die Gesundheit der Pferde gefährden.

Kennzeichnung und Equidenpass

Neben Stall, Weide und Ausstattung gehört auch die Kennzeichnung zum Pferdebedarf im weiteren Sinne. Alle Einhufer, also Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen, sind kennzeichnungs- und identifizierungspflichtig. Dafür werden ein Equidenpass und ein Transponder benötigt.

Für den Equidenpass gilt eine klare Frist: Jeder Equide muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt einen Equidenpass besitzen, spätestens jedoch bevor er den Geburtsbetrieb endgültig für mehr als 30 Tage verlässt. Wer Fohlen aufzieht oder Pferde verkauft, sollte diese Frist rechtzeitig im Blick behalten, um bei Transporten und Besitzwechseln korrekt aufgestellt zu sein.

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FAQ: Häufige Fragen zum Pferdebedarf

Welche gesetzliche Grundlage gilt für die Pferdehaltung?

Maßgeblich sind das Tierschutzgesetz und die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen. Eigenständige Verordnungen speziell für die Pferdehaltung gibt es nicht, deshalb kommt den Leitlinien in der Praxis eine große Bedeutung zu.

Sind die Leitlinien für die Pferdehaltung rechtlich bindend?

Nein, die Leitlinien sind keine Rechtsnormen und damit nicht rechtlich verbindlich. Sie dienen als Orientierungs- und Auslegungshilfe. In der Praxis orientieren sich Veterinärämter bei Kontrollen jedoch an ihnen, weshalb sie faktisch eine hohe Relevanz haben.

Wie groß muss eine Pferdebox mindestens sein?

Als Grundformel gilt für die Einzelbox der Wert (2 × Widerristhöhe)², wobei die schmale Seite mindestens das 1,5-Fache der Widerristhöhe messen sollte. Für ein Großpferd mit 170 cm Widerristhöhe ergibt sich daraus eine Mindestgröße von 12 m².

Wie groß sollte die Auslauffläche sein?

Die Auslauffläche zur freien Bewegung muss für bis zu zwei Pferde mindestens 150 m² betragen. Für jedes weitere Pferd kommen 40 m² hinzu. Empfohlen werden eine rechteckige oder runde Form und grundsätzlich möglichst großzügige Flächen, etwa in der Größenordnung von 10 × 30 m.

Wie viel Weidefläche braucht ein Pferd?

Als Orientierung wird pro Pferd und Weidetag mindestens 1 Ar, also 100 m², genannt. Auf dieser Grundlage lässt sich abschätzen, wie viel Grünland ein Betrieb bereithalten sollte, um seine Pferde ausreichend zu versorgen.

Brauchen Pferde auf der Weide einen Unterstand?

Ja, eine reine Weidehaltung ist nur erlaubt, wenn ein natürlicher oder künstlicher Witterungsschutz vorhanden ist. Dieser muss Schutz vor Regen, Wind und starker Sonne bieten und für alle Herdenmitglieder erreichbar sein, auch für das rangniedrigste Tier. Bei größeren Gruppen sind mehrere kleine Unterstände einem großen vorzuziehen.

Welche Zaunmaterialien sind bei Pferden verboten?

Stacheldraht und Knotengitter sind als alleinige Einzäunung tierschutzwidrig und in der Pferdehaltung verboten. Die Einzäunung sollte stattdessen gut sichtbar, stabil und möglichst ausbruchsicher gestaltet sein.

Welche Einstreu ist für Pferde geeignet?

Geeignet sind zum Beispiel Langstroh, Strohhäcksel sowie Hobel- oder Sägespäne. Die Materialien müssen trocken und gesundheitlich unbedenklich sein. Schimmelige, stark staubende oder giftige Materialien dürfen nicht verwendet werden.

Ab wann braucht ein Pferd einen Equidenpass?

Jeder Equide muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt einen Equidenpass besitzen, spätestens jedoch bevor er den Geburtsbetrieb endgültig für mehr als 30 Tage verlässt. Alle Einhufer sind kennzeichnungs- und identifizierungspflichtig, dazu gehört auch ein Transponder.

Dürfen Jungpferde einzeln gehalten werden?

Nach den Leitlinien müssen Jungpferde bis zu einem Alter von 30 Monaten in Gruppen gehalten werden. Abweichungen von dieser Vorgabe sind nur in Ausnahmefällen zulässig, da die Gruppenhaltung für die Entwicklung junger Pferde besonders wichtig ist.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten, Stand 08/2026