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Vorschrift nach VDE:
„Elektrozaungeräte zur Versorgung von Elektrozaunanlagen auf der Weide dürfen nicht in feuergefährdeten Räumen wie Scheunen, Tennen und Stallungen untergebracht werden. Zur Verhütung von Blitzschäden muss vor der Einführung der Zaunzuleitung in ein Gebäude (nicht feuergefährdet) in diese Zuleitung eine Blitzschutzeinrichtung (Funkenstrecke mit Erdung) eingebaut werden." Der Blitz wird an einer Drossel (Spule) abgebremst und über eine Funkenstrecke in den Boden abgeleitet.